Blau-weiß die Farben … Finnlands

Finnland war lange Zeit ein Teil von Schweden, anschließend vom russischen Zarenreich. Als Finnland 1917 endlich von Russland unabhängig wurde, entstand das Streben nach einer eigenen Flagge als Symbol der Freiheit. Es gab zahlreiche Vorschläge in den Zeitungen sowie von verschiedenen Institutionen und Personen. Schließlich wurde aus den etwa 20 Flaggenmustern der Entwurf der beiden Künstler Eero Snellman und Bruno Tuukkanen ausgewählt. Nach ihrem Entwurf setzt sich die Flagge Finnlands aus dem Symbol der schwedischen Flagge (dem Kreuz) und den Farben der imperialen Flagge von Russland (blau/weiß) zusammen. Die Farbe blau soll hierbei die finnischen Seen, weiß den Schnee symbolisieren.
Der Entwurf der beiden Künstler erhielt schließlich am 29.5.1918 ihre heutige (gesetzlich vorgeschriebene) Form und Farbe.

Die finnische Flagge: siniristilippu

Seither sind Aussehen und Verwendung der finnischen Flagge im Flaggengesetz genau vorgeschrieben. Neben einigen (ebenfalls vorgeschriebenen Abweichungen) gilt für die Nationalflagge: sie ist rechteckig und im Verhältnis 11:18. Das blaue Kreuz teilt die Flagge dabei in vier Rechtecke. Die Breite des Kreuzes beträgt 3 Maßeinheiten. Die inneren Felder sind 5 Maßeinheiten lang, die äußeren 10.

Ebenfalls regelt das Flaggengesetz die Verwendung der Flagge. Jeder Finne hat demnach unter Berücksichtigung bestimmter Vorschriften Beflaggungsrecht und -freiheit.
Jede Flagge muss sauber und heil sein; eine kaputte schmuddelige Flagge darf nicht gehisst werden.
Der (weiße) Flaggenmast ist nur für die Flagge da und z. B. kein Antennenmast und auch nicht für die Wäscheleine. Er sollte auf einem repräsentativen Platz stehen, und auf diesem soll die Flagge möglichst “gipfelnah” frei und ungehindert wehen können.
Vor dem Hissen sowie nach dem Niederholen darf die finnische Flagge nicht die Erde berühren.

Eine finnische Fahne ist im Bedarfsfall durch Verbrennen zu entsorgen oder in so kleine Teile zu schneiden, dass sie nicht mehr als Flagge erkennbar ist und dann möglichst auf mehrere Male verteilt in den Restmüll zu geben.

Wer – in irgendeiner Weise – die finnische Flagge entweiht (z. B. die finnische Flagge öffentlich beschädigt oder eine Flagge als finnische Flagge verkauft, die von den Farben oder Abmessungen nicht den Gesetzen und Verordnungen entspricht) macht sich der Entweihung der finnischen Flagge (Suomen lipun häpäiseminen) schuldig.

In eben jenem Gesetz sind auch die Flaggentage vorgeschrieben. In Finnland gibt es acht offizielle Flaggentage und weitere 11 welche traditionelle oder historische Grundlagen haben. An diesen Flaggentagen ist für staatliche und kommunale Einrichtungen Beflaggung verbindlich.
Die meisten Privatleute hissen an diesen Tagen ebenfalls die Fahnen, in Wohnblocks oder -siedlungen wird dies meist vom Hausmeister oder Hausmeisterdienst erledigt.

An Flaggentagen wird die Nationalflagge morgens um 8 Uhr gehisst und bei Sonnenuntergang abgenommen – jedoch spätestens um 21 Uhr, wenn nichts anderes bestimmt ist. Die drei Ausnahmen dieser Regel sind ebenfalls im Flaggengesetz vorgeschrieben:

  • Am Tag der finnischen Flagge wird die Fahne am Vorabend des Mittsommerfestes (aatto) um 18 Uhr gehisst und erst am Tag des Mittsommerfestes um 21 Uhr abgenommen
  • Am Unabhängigkeitstag endet die Beflaggung bereits um 20 Uhr
  • An Wahltagen, an denen die Wahllokale bis nach Sonnenuntergang geöffnet haben, endet die Beflaggung um 20 Uhr

Die Beachtung dieser Zeiten sind lediglich für die öffentlichen Einrichtungen des Staates und der Kommunen vorgeschrieben, ihre Beachtung gehört aber zum guten Stil und wird daher in der Regel genau eingehalten.

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